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A. Allgemeine Nutzungsbedingungen der Kundenplattform hochland.io

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Hochland Deutschland GmbH („wir“ oder „Hochland“) betriebenen Kundenplattform hochland.io („Plattform“) und die ihren Kunden (nachfolgend als „Nutzer“ oder „Kunden“ bezeichnet) darüber bereitgestellten Anwendungen und die damit verbundene besondere Form der elektronischen Kommunikation. Die Bereitstellung erfolgt auf dienstvertraglicher Grundlage gemäß den nachfolgenden Regelungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

1.2   Über die Plattform werden den Nutzern insbesondere die folgenden Funktionen bereitgestellt:

  • Bereitstellen von Produktinformationen (u.a. Daten, Spezifikationen, Zertifikate)

  • Möglichkeit zur Bestellung von Produktmustern

  • Aufgabe von Warenbestellungen

  • Abruf der Bestellhistorie und des jeweils aktuellen Bestell- und Lieferstatus für die platzierten Bestellungen

  • Abruf sämtlicher Rechnungen für getätigte Bestellungen

  • Mitteilung der Mengenplanung

  • Ergänzung eigener Artikelnummern

  • Erfassung von Reklamationen

1.3   Die Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für den kaufmännischen Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.4   Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen Hochland und den Nutzern der Plattform geltenden Bedingungen für die von Hochland im Rahmen des Nutzungsverhältnisses angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der Registrierung (vgl. nachfolgende Ziffer 3) erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als allein maßgeblich an und erklärt sich mit deren ausschließlicher Geltung einverstanden.

1.5   Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern die Nutzer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden, insbesondere soweit dies zur Umsetzung gesetzlicher Änderungen oder der Gewährleistung der Systemsicherheit erforderlich ist. Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Weise in Textform (z.B. per E-Mail oder über die Plattform) mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. E-Mail) widerspricht. Auf diese Folge werden wir bei der Bekanntgabe der Änderungen nochmals ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Nutzer der angekündigten Änderung, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Plattform ge­mäß Ziffer 7.1 zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

1.6   Mit der Registrierung gemäß nachfolgender Ziffer 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als allein maßgeblich an und erklärt sich mit deren ausschließlicher Geltung einverstanden.

 

2. ANBIETER UND VERTRAGSPARTNER

Anbieter und Betreiber der Plattform ist die

Hochland Deutschland GmbH

Kemptener Str. 17

88178 Heimenkirch

Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 1795

Geschäftsführer: Volker Brütting, Nis Nürnberger, Michael Stieghorst

support@hochland.io

 

3. REGISTRIERUNG

3.1   Der Zugang zur Plattform setzt die Erstellung eines Nutzerkontos voraus (Registrierung).

3.2   Die Registrierung ist kostenlos. Ein Registrierungslink kann über die Website hochland.io beantragt werden.  Die jeweiligen  Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

3.3   Nach Absenden des Antrags auf Registrierung wird dieser von Hochland geprüft und im Falle der Zulassung anschließend ein Link zum  Registrierungsvorgang zugesendet. Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn ein Passwort für das Benutzerkonto festgelegt und die angegebene E-Mail-Adresse über das Klicken eines Links in der Bestätigungs-E-Mail verifiziert wurde. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Zugelassen werden können ausschließlich Unternehmen und voll geschäftsfähige Personen, bei denen es sich um Unternehmer i.S.v. § 14 BGB handelt. Wir können daher vor Zulassung zur Plattform verlangen, dass uns der Nutzer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist (z.B. durch Angabe seiner USt-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise). Über die Zulassung entscheiden wir nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der uns obliegenden Prüf- und Sorgfaltspflichten und der berechtigten Interessen des Anmelders.

3.4   Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen für den Nutzer verbunden. Allein mit der Registrierung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Produkte. Das Löschen des Benutzerkontos kann jederzeit über das Kontaktformular beantragt werden.

3.5   Soweit sich die der Anmeldung anzugebenden Angaben ändern, ist der Nutzer verpflichtet diese unverzüglich über das Kontaktformular auf der Plattform zu melden.

4. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES NUTZERS

4.1   Alle Benutzerkonten sind individualisiert und dürfen nur von der jeweils berechtigten Person, verwendet werden. Die Weitergabe der Zugangsdaten zur Plattform an unbefugte Dritte ist strikt untersagt.

4.2   Der Nutzer ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seiner Login-Daten und für die Beschränkung des Zugangs zum verwendeten Endgerät allein verantwortlich. Sobald Grund zu der Annahme besteht, dass Unberechtigte Kenntnis von einem Passwort erlangt haben, muss das Passwort unverzüglich geändert werden. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen unbefugten Dritten wird der Nutzer Hochland hierüber unverzüglich informieren. Sobald Hochland von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Hochland den Zugang zu dem unbefugt verwendeten Benutzerkonto sperren. Hochland haftet nicht für etwaige Schäden, die durch eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten entstehen. Im Falle einer unbefugten Nutzung der Zugangsberechtigung des Nutzers durch Dritte werden die darunter abgegebenen Erklärungen dem Nutzer zugerechnet, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass die Erklärung nicht von ihm stammt und er den Missbrauch der Zugangsberechtigung nicht zu vertreten hat.

4.3   Der Nutzer verpflichtet sich dazu, keine falschen Angaben zu seiner Person zu machen. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer dazu, seine Angaben regelmäßig zu kontrollieren, um die Richtigkeit dieser zu gewährleisten.

4.4   Hochland ist berechtigt, einem Nutzer den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer bei der Nutzung der Plattform gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

4.5   Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.

4.6   Dem Nutzer obliegt es zudem, die auf der Plattform für ihn vorgehaltenen Dokumente, insbesondere Dokumente, die im Rahmen der Warenausfuhr benötigt werden, wie bspw. Handelsrechnungen (CI), Analysezertifikate (CoA), Herkunftszeugnisse (CoO), Gesundheitszeugnisse      (HC), Vorzeugnisse, (pHC), Packlisten (PL), Konnossements (BL) oder Seefrachtbriefe (SWB), umgehend nach Erhalt der jeweiligen Benachrichtigung über die Einstellung auf der Plattform und in jedem Falle rechtzeitig mehrere Arbeitstage vor der beabsichtigten Verwendung herunterzuladen und auf seinen eigenen Systemen zu sichern, so dass sie von ihm auch im Falle einer etwaigen Nichtverfügbarkeit der Plattform genutzt werden können.

5. RECHTEEINRÄUMUNG

5.1   Dem Nutzer wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Plattform und die über sie zur Verfügung gestellten Dienste und Inhalte nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit des auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen begründeten Nutzungsverhältnisses beschränkt. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere dürfen die Plattform und die über sie zur Verfügung gestellten Dienste und Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hochland weder verändert, ergänzt, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet oder auf sonstige Weise genutzt oder verwertet werden.

5.2   Die Plattform selbst und die darüber zur Verfügung gestellten Dienste, Inhalte und Funktionalitäten sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzgesetze geschützt. Unternehmens- und Produktkennzeichen sowie Marken und Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden oder für eigene Zwecke verwendet werden.

5.3   Über die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Rechte hinaus, werden dem Nutzer keine weitergehenden Rechte gleich welcher Art an der Plattform oder den darüber bereitgestellten Diensten, Inhalten und Funktionalitäten und sowie an Marken, Unternehmens- und Produktkennzeichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken, Patente, Designs, Gebrauchsmuster etc.) eingeräumt, noch trifft Hochland eine dahingehende Pflicht, dem Nutzer derartige Rechte einzuräumen. Die §§ 69a ff. UrhG bleiben im Übrigen unberührt.

5.4   Die auf der Plattform bereitgestellten Inhalte und Informationen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hochland nicht systematisch extrahiert und/oder wiederverwendet werden. Insbesondere dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hochland kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme eingesetzt werden, um wesentliche Teile eines Dienstes von Hochland zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Der Nutzer darf ferner ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hochland keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile eines über die Plattform von Hochland bereitgestellten Dienstes beinhaltet.

6. HAFTUNG

6.1   Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Hochland den Nutzern unbeschränkt für die aus der Pflichtverletzung entstandenen Schäden.

6.2   Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hochland nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen begründeten Vertragsverhältnisses erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Nicht zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört die technische ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.

6.3   Für von uns nicht zu vertretende Störungen der Plattform und deren Verfügbarkeit (z.B. aufgrund von Netz- oder Systemausfällen bei Dritten) übernehmen wir keine Haftung.

6.4   Hochland übernimmt keine Haftung für etwaige (Folge-)Schäden, deren Entstehung bei Einhaltung der dem Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen obliegenden Verpflichtungen, insbesondere den Datensicherungsobliegenheiten nach Ziffer 4.6, vermieden worden wäre.

6.5   Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet Hochland weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselbigen. Insbesondere haftet Hochland nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

6.6   Sämtliche vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 6 gelten entsprechend auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Hochland.

7. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG

7.1   Das auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen begründete Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen durch textförmliche Erklärung (z.B. per E-Mail) gegenüber der jeweils anderen Partei ordentlich gekündigt werden.

7.2   Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3   Die Gültigkeit der über die Plattform geschlossenen Bestellungen und sonstigen Einzelverträge bleibt von einer Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung unberührt. Insoweit gelten diese Nutzungsbedingungen für die über die Verkaufsplattform geschlossenen Verträge weiter.

8. DATENSCHUTZ

Bei der Nutzung der Plattform werden personenbezogene Daten nur verarbeitet, soweit Hochland aufgrund einer vom Nutzer erteilten Einwilligung oder auf der Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift dazu berechtigt ist. Nähere Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung https://www.hochland.io/de/datenschutz/ .

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1   Diese Nutzungsbedingungen und das auf ihrer Grundlage begründete Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und diesen Nutzungsbedingungen ist Kempten (Allgäu).

9.2   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

B. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kundenplattform hochland.io

Werden seitens des Nutzers über die entsprechende Funktion auf der Plattform Warenbestellungen aufgegeben, gelten ergänzend folgende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:

 

1. AUFTRAGSERTEILUNG, VERTRAGSINHALT

1.1   Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Kundenplattform hochland.io („AVB hochland.io“) gelten für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Verträge über die Produkte, welche seitens der Hochland Deutschland GmbH („wir“) auf der Kundenplattform unter der entsprechenden Rubrik präsentiert werden. Diese AVB hochland.io gelten dabei für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass künftig ausdrücklich Bezug auf die AVB hochland.io genommen wird.

1.2   Sie gelten nur gegenüber Unternehmern i.S. des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die AVB hochland.io sind Bestandteil eines jeden zwischen uns und unserem jeweiligen Vertragspartner („Käufer“) abgeschlossenen Vertrages, sofern und soweit im Einzelfall schriftlich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

1.3   Unsere AVB hochland.io gelten ausschließlich. Der Käufer erkennt diese Bedingungen spätestens durch die teilweise oder gänzliche Abnahme der gelieferten Ware an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dieser einen Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers bedarf es nicht.

1.4   Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Abschlusses eines Vertrages getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.5   Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern bietet nur die Möglichkeit zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).

1.6   Die auf der Plattform angebotenen Produkte können über den Menüpunkt „Bestellung aufgeben“ unter Schritt 1 (Produktauswahl) ausgewählt und die gewünschte Menge angegeben werden. Anschließend erfolgt die Auswahl des Rechnungs- und Warenempfängers sowie die Angaben zum gewünschten Lieferdatum. Etwaige Auswahl- oder Eingabefehler (z.B. bzgl. des gewählten Produktes, der gewünschten Menge oder dem Rechnungs-/Warenempfänger) können durch das Anklicken des „Zurück“ Buttons bei dem jeweiligen Bestellschritt jederzeit korrigiert werden. Bis zu dem Zeitpunkt der Bestellaufgabe können die Eingaben korrigiert und die ausgewählten Produkte / Mengen etc. geändert bzw. von der Bestellung Abstand genommen werden. Der Bestellprozess kann jederzeit auch einfach durch das Schließen des Browserfenster abgebrochen werden.

1.7   Erst durch Anklicken des „Bestellung absenden“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses wird ein verbindliches Angebot zum Kauf der Bestellübersicht angezeigten Produkte abgegeben. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Nutzer von uns über die Plattform oder per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag durch eine gesonderte E-Mail oder Mitteilung über die Plattform bestätigt haben.

1.8   Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Informationszwecken. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

1.9   Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie der weiteren Lieferdetails und zugehörigen Dokumente werden gespeichert und können vom Nutzer über die Plattform unter dem Reiter „Meine Bestellungen“ jederzeit abgerufen werden.

1.10 Aus Gründen der Frische- und Qualitätssicherung für unsere Produkte behalten wir uns vor, Aufträge nicht anzunehmen, die über den durchschnittlichen Bedarf für den Zeitraum einer Normal- oder einer Aktionsbelieferung hinausgehen, der sich aus dem planmäßigen Belieferungsrhythmus ergibt. Bei Bestellungen, die über diesen genannten Bedarf hinausgehen, ist unsere Belieferung freibleibend.

2. MINDESTBESTELLMENGE, FREIFRACHTGRENZE

2.1   Es gelten die im Bestellprozess auf der Plattform für das jeweilige Produkt auswählbaren Mindestmengen bzw. Mindesteinheiten. Die Mindestbestellmenge pro Auftrag beträgt dabei in jedem Fall 200 kg, sofern und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.2   Die Lieferung ist kostenfrei, wenn der Auftrag die oben genannte Mindestmenge erreicht. Erreicht der Auftrag nicht diese Frachtfreigrenze, wird der Auftrag entweder nicht ausgeführt oder es wird eine Beteiligung an den Lieferkosten in Höhe von 50€ in Rechnung gestellt.

3. RESTLAUFZEIT

3.1   Die Angaben der Produktspezifikation beziehen sich auf die von uns gewährleistete Mindestrestlaufzeit. Diese beginnt mit dem Tage der Anlieferung an der ersten Anlieferstelle und endet mit dem auf der Ware abgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum.

4. LIEFERUNG

4.1   Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Lieferung nach Incoterm FCA, Hochland, Lager Buxheim, Deutschland, Incoterms 2020.

4.2   Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist.

4.3   Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit aus einer andauernden Geschäftsbeziehung im Rückstand ist, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Käufers, ruht unsere Lieferverpflichtung. Der Käufer bleibt jedoch zur Abnahme verpflichtet.

4.4   Der Bestellvorlauf für einen Auftrag beträgt sechs Werktage (Montag bis Samstag) ab dem Bestelltag (Bestelleingang bis 14 Uhr) sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist

4.5   Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Käufer zumutbar sind.

4.6   Um die einwandfreie Produktqualität sicherzustellen, muss der Temperaturbereich für kühlpflichtige Produkte im Lager- und Transportbereich zwischen 2°C-8°C liegen.

4.7   Ist die Lieferung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so wird der Kaufpreis gleichwohl fällig; wir können dann die Waren auf Gefahr und für Rechnung des Käufers einlagern.

4.8   Falls begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, insbesondere bei einem Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, die Lieferung von Vorauszahlungen oder der Einräumung von Sicherheiten abhängig zu machen.

4.9   Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4.10   Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, stehen dem Käufer nicht zu               bzw. sind ausgeschlossen.

4.11   Palettenlieferung ist, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei Normalware nur möglich auf Euro-Pool-Paletten (800 x 1.200mm). Diese sind bei Anlieferung unverzüglich Zug um Zug gegen Paletten in gleicher Qualität zu tauschen. Es werden ausschließlich tauschfähige Paletten in gleicher Qualität gemäß des UIC Kodex 435-2 (4) ohne Sortieraufwand akzeptiert.

4.12    Die Rücknahme und Entsorgung der gelieferten Transportverpackungen übernimmt der Käufer auf eigene Kosten.

5. PREISE, PREISANPASSUNG

5.1   Es gelten die auf der Plattform für den im Bestellprozess gewählten Tag gültigen Preise gemäß der auf der Plattform hinterlegten Preisliste.

5.2   Alle Preise verstehen sich – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart – frachtfrei Bestimmungsort, inklusive Verpackung und Kosten für den Grünen Punkt, zuzüglich Umsatzsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Höhe.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1   Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware ohne Abzug netto Kasse zur Zahlung fällig, sofern und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart. Maßgeblich ist der Tag des Geldeingangs. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

6.2    Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nicht zu der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung bestimmten Zeit oder wenn er – sofern ein Zahlungsdatum nicht bestimmt ist - auf unsere Mahnung nicht leistet, spätestens aber 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung.

6.3    Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht wird nachkommen können, sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Nachnahme in bar durchzuführen.

6.4    Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

6.5    Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ihm für die Dauer des Verzuges Zinsen gemäß § 247 BGB in Verbindung mit § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1   Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.2    Der Käufer hat Art, Menge und Beschaffenheit unserer Lieferungen unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Etwaige bei der Prüfung erkennbare Mängel und Beschädigungen der Ware oder Verpackung sowie Mengenabweichungen und Fehllieferungen sind dem abliefernden Spediteur bei Warenempfang auf unserer Lieferquittung zu vermerken und uns daneben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Angabe der Bestelldaten anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt und es bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Käufers hinsichtlich offensichtlicher oder bekannter Mängel einschließlich sich hieraus ergebener Folgemängel. Voraussetzung für eine Anerkennung jedweder Beanstandung ist die sachgemäße Lagerung der Ware nach Ablieferung.

7.3    Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu.

7.4    Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

7.5    Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) beim Käufer berechtigt den Käufer nicht zur Rückgabe der Ware oder zur Geltendmachung anderer Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung.

7.6    Soweit Angaben über die zu liefernde Ware Vertragsbestandteil werden, enthalten sie nur insoweit eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als wir eine solche Garantie ausdrücklich übernehmen. Die Übernahme einer Garantie ist nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

7.7    Wird die Ware durch den Käufer oder dessen Abnehmer an einen Verbraucher i.S. des § 13 BGB veräußert, hat der Käufer uns unverzüglich über ihm bekannt gewordene Gewährleistungsfälle zu informieren. Für den Fall des Rückgriffs des Käufers nach § 478 BGB ist die Geltendmachung von Schadenersatz ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung geltend gemacht werden.

8. HAFTUNG

8.1    Soweit die getroffenen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen enthalten, sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, sonstigem Ausschluss der Leistungspflicht, Verzug, Sachmängeln, Rechtsmängeln, Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, unerlaubter Handlung und Delikt etc.) gegen uns sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

8.2    Wir haften dem Käufer auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, für die verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw.         zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten            haben.

8.3    Die Begrenzungen nach diesem § 8 gelten auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

9. VERJÄHRUNG

Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Die vorgenannte Frist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Schadensersatzansprüche des Käufers im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.  EIGENTUMSVORBEHALT

10.1   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

10.2    Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

10.3    Bei Vertragsverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

10.4    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Verzug ist und solange sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern. Sämtliche aus der Warenveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheiten, tritt der Käufer hiermit in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Ungeachtet unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

10.5    Der Käufer gestattet uns hiermit unwiderruflich den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen sowie zu seinen Lagern zur Feststellung der in unserem Eigentum stehenden Waren. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsverbindungen nicht, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen. Das Gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt oder droht.

10.6    Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherung unsere Gesamtforderung gegenüber dem Käufer um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

11.  GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

11.1    Erfüllungsort für Warenbestellungen ist dasjenige Werk/ Lager an dem wir die bestellte Ware an den Transporteur übergeben, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

11.2    Beidseitiger Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist das für den Hauptsitz Heimenkirch zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, auch an einem sonstigen für den Käufer geltenden Gerichtsstand, insbesondere dessen allgemeinem Gerichtsstand, Klage zu erheben.

11.3    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

11.4    Wir haben uns einen Code of Conduct gegeben, der Regelungen für unsere Geschäftspartner enthält (abrufbar unter https://www.hochland-group.com/de/fakten/compliance.htm ).

12. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen der AVB hochland.io unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarungen soll diejenige rechtlich wirksame Regelung gelten, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt bzw. die die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

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